Behandlungskosten und Abrechnung
Die Art, Dauer und Häufigkeit meiner Behandlungen richten sich individuell nach deiner therapeutischen Notwendigkeit und deinen persönlichen Wünschen. Die Kosten orientieren sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Leider werden Behandlungen durch Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Für Privat- und Zusatzversicherte gelten die Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine Kostenerstattung ist je nach Tarif unterschiedlich möglich. Um mehr über leistungsstarke Heilpraktiker-Zusatzversicherungen zu erfahren, kannst du dich hier informieren.

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